Art: Ausbildung
Bereich: Medien, Wirtschaft, Verwaltung, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Biologie, Produktion, Fertigung, Ingenieurwissenschaften, Ernährungswissenschaften, Gesundheit, Elektro, Dienstleistungen, Medizin, IT, Computer, Verkehr, Logistik, Wirtschaftswissenschaften, Öffentliche / Allgemeine Verwaltung
Abschluss: Hauptschulabschluss
Ausbildungsberuf: Maler/in und Lackierer/in
Frühester Beginn: 01.08.2026
Dauer: 3 Jahre
Kennziffer: 11024
Beginn: 01. August 2026 | Dauer: 3 Jahre | UKM Infrastruktur Management GmbH
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Arbeiten in einem vielseitigen Gebäudekomplex
Erlernen der Beschichtung und Bekleidung von verschiedenen Oberflächen und Erlernen des dazugehörigen Systemaufbaus
Gestaltung von Fassaden und Innenräumen bei Neu- und Altbauten
Zuständigkeit für die Instandhaltung, Kennzeichnung und Verschönerung von Objekten
Arbeiten im Team
ANFORDERUNGEN:
Selbstständiges Arbeiten und Übernahme von Verantwortung für Deine Aufgaben
Einen Schulabschluss, egal welcher, Hauptsache Motivation!
Gutes Farbsehvermögen und Spaß an Farben und Mustern
Handwerkliches Geschick
Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Ein hohes Maß an Sorgfalt
WIR BIETEN:
Eine abwechslungsreiche und vielseitige Ausbildung in einem aufgeschlossenen und kommunikativen Team
Eine feste Ansprechperson zur Praxisanleitung
Geregelte Arbeitszeiten
Rückfragen an: Christian Kemper, T 0251 83-57385
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
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