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Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)

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Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste jur. Prüfung)

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Zivilrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht und Öffentlichem Recht. Es führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, wie dem Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Laws (LL.B.) oder Magister des Rechts. Eine Auswahl an Studiengängen sind beispielsweise Comparative and European Law, Privatrecht oder Rechtswissenschaft.

Berufsmöglichkeiten

Mit einem Abschluss in Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste jur. Prüfung) stehen verschiedene Tätigkeitsfelder offen, wie Unternehmensberatung oder Öffentliche Verwaltung. Für Führungspositionen ist in der Regel ein weiterführender Studienabschluss (Master) erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen

  • An Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife
  • An Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreife
  • Ggf. Bestehen eines hochschulinternen Auswahlverfahrens

Interessen nach RIASEC Für das Studium der Rechtswissenschaft sollte man folgende Interessen aufweisen:

  • R (Realistisch): Umgang mit Gesetzen und Regelungen
  • I (Investigativ): Interesse an Analyse und Interpretation von juristischen Texten
  • A (Artistic): Fähigkeit, klar und überzeugend zu formulieren und argumentieren
  • S (Social): Kommunikationsfähigkeiten und Beratungskompetenzen
  • E (Enterprising): Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • C (Conventional): Sorgfältigkeit und Genauigkeit im Umgang mit Rechtsnormen und -prinzipien

NC

Der NC für das Studium der Rechtswissenschaft variiert je nach Hochschule, liegt jedoch im Durchschnitt in Deutschland bei etwa 2,0-3,0.

Studienverlauf

Typische Aufgabenbereiche während des Studiums sind zum Beispiel:

  1. Semester: Grundlagen der Rechtswissenschaft, Staatsorganisationsrecht
  2. Semester: Schuldrecht, Sachenrecht
  3. Semester: Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht
  4. Semester: Sozialrecht, IT-Recht und Legal Tech
  5. Semester: Haushalts- und Vergaberecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  6. Semester: Interdisziplinäre Fallstudie, Vertiefung juristischer Fallbearbeitung

Die Regelstudienzeit beträgt 6-8 Semester für ein grundständiges Studium, also 3-4 Jahre.

Praxisphase und Master

Je nach Hochschule und Studiengang kann es eine vorgeschriebene Praxisphase geben, deren Dauer variiert. Ein Masterstudium ist nicht zwingend erforderlich, um in die Arbeitswelt zu gelangen, kann jedoch für Führungspositionen und eine höhere Gehaltsspanne von Vorteil sein.

Studienorte

Das Studium der Rechtswissenschaft wird an staatlichen und privaten Hochschulen angeboten. Informationen zu den verschiedenen Studienorten finden Sie im Hochschulkompass.

Gehaltsspanne

Die Gehaltsspanne nach abgeschlossenem Studium variiert je nach Berufsfeld und Arbeitgeber. In der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst können Absolventen mit einem Einstiegsgehalt von etwa 35.000 bis 50.000 Euro brutto pro Jahr rechnen.

Arbeitsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven

Nach einem Bachelor in Rechtswissenschaft können Absolventen beispielsweise in der Unternehmensberatung oder der Öffentlichen Verwaltung arbeiten. Da Rechtsfragen in einer sich ständig weiterentwickelnden Gesellschaft und Wirtschaft von großer Bedeutung sind, lässt sich das Studium als zukunftsorientiert betrachten.