Art: Studium
Bereich: Landwirtschaft, Forst und Umwelt
Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife
Dauer: 4 Semester
| Studienabschluss | Master of Science (M.Sc.) |
|---|---|
| Umfang | 120 LP |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | English and German |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Naturwissenschaftliche Fakultät III – Agrar- und Ernährungswissenschaften, Geowissenschaften und Informatik |
| Institut | Institut für Geowissenschaften und Geographie |
| Akkreditierung | akkreditiert |
Der fächerübergreifende Studiengang der Geo- und Agrarwissenschaften qualifiziert auf naturwissenschaftlicher Basis für spezifische Handlungs- und Berufsfelder (z. B. Umwelt-, Raum- und Landschaftsplanung). Er ist auf die Erfordernisse im Wasser-, Boden- und Naturschutz zugeschnitten. Es werden Grundlagen sowohl für praxisorientierte Berufsfelder als auch für den wissenschaftlichen Bereich von Forschungsinstituten und Universitäten, Consulting-Firmen und Fachbehörden gelegt.
Der M.Sc-Abschluss Management natürlicher Ressourcen stellt den zweiten qualifizierenden Abschluss zur Ausübung komplexer wissenschaftlicher Tätigkeiten in Wissenschaft und Praxis dar. Er soll den Erwerb von Kompetenzen ermöglichen, die Voraussetzungen für ein zielgerichtetes und erfolgreiches Handeln im Beruf sind aber auch eine weitergehende Qualifizierung in Form einer Promotion erlauben.
Der Master-Studiengang Management natürlicher Ressourcen 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
(können für nicht-konsekutiv Studierende Wahlpflichtmodule im Umfang von 15 LP ersetzen und sind im 1.u./o.2. Semester zu belegen)
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Labormethoden der Angewandeten Geologie | 5 | 1. |
| Bodenkunde | 5 | 1. |
| Waldnutzung | 5 | 1. |
| Geostatistik und GIS | 5 | 1. |
| Offenes Brückenmodul für nichtkonsekutive Studierende nach Studienberatung bei der Fachstudienberatung | 5 | 1. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
| Numerical groundwater modelling | 5 | 2. |
| Physico-chemistry of soil | 5 | 1. |
| Sustainable land use | 5 | 3. |
| Special mathematics for geoscientists | 5 | 1. |
| Soil hydrology | 5 | 2. |
| Enviromental toxicology | 5 | 3. |
| Masterarbeit | 30 | 4. |
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
u.a. *
| 60 | 1.o.2.o.3. |
* Alle auswählbaren Wahlpflichtmodule entnehmen Sie bitte der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung bzw. aus dem Modulhandbuch.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Master of Science (M.Sc.)
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ein-Fach-Masters Management natürlicher Ressourcen 120 LP ist der Nachweis
eines Bachelorabschlusses Management natürlicher Ressourcen (mind. 180 LP) oder eines anderen Bachelor - Studienganges einer vergleichbaren Fachrichtung (mit mindestens 180 Leistungspunkten)
oder – bei festgestellter Gleichwertigkeit – eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Die Fachrichtung ist vergleichbar, wenn mindestens 20 LP in den naturwissenschaftlichen Grundlagen Mathematik, Physik, Chemie und Biologie, mindestens 60 LP aus den Grundlagen weiterer Naturwissenschaften, z.B. Agrarwissenschaften, Geologie, Geographie oder Geoökologie und mindestes 10 LP aus den fachlichen Vertiegungsmodulen in den Bereichen Wasser, Boden und Pflanze absolviert wurden.
Bei Studierenden mit einem verwandten Bachelorabschluss kann der Studien - und Prüfungsausschuss die Absolvierung von bis zu drei Brückenmodulen auferlegen, welche dann Wahlpflichtmodule im selben Leistungsumfang ersetzen.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!