Art: Studium
Bereich: Design, Kunst und Gestaltung
Schulabschluss: ohne Abschluss
Dauer: 10 Semester
| Studienabschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien |
|---|---|
| Umfang | 130 LP |
| Regelstudienzeit | 10 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
| Fakultät | Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
| Institut | Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik |
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Musik – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Gymnasien ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ und das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Gymnasiallehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Musik.
Für das Lehramt an Gymnasien wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.
Musik kann als Fach I (125 Leistungspunkte) oder Fach II (120 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Musikpraxis
Künstlerisches Hauptfach und zwei künstlerische Nebenfächer, Schulpraktisches Spiel, Sprecherziehung, Szenisches Spiel, Studienchor, Chorleitung, Chorische Stimmbildung, Ensemblemusizieren und -leitung, Musiktheorie und Analyse, Formenlehre, Gehörbildung, Musik und Bewegung u. a.
Als Hauptfach können Klavier, Gitarre, Gesang, Chorleitung oder ein Orchesterinstrument gewählt werden. Sind Klavier oder Gesang nicht Hauptfach, müssen sie als Nebenfächer belegt werden.
Als zweites künstlerisches Nebenfach können Gitarre, Flöte und Blockflöte auch ohne Vorkenntnisse belegt werden. In diesem Fall entfällt für das zweite Nebenfach die Eignungspüfung.
Musikwissenschaft
Musikgeschichte, Seminare zur historischen und systematischen Musikwissenschaft
Musikdidaktik und Fachmethodik
Musikpädagogik, Geschichte der Musikpädagogik, Musikdidaktik, Seminare (Fachmethodik Gesang und Klavier, Musiktheater im Unterricht, Klassenmusizieren mit Keyboards u. a.), Instrumentenkunde, Popularmusik, Musik und Medien u. a.
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem |
|---|---|---|
| Musikalische Praxis | 10 | 1. u. 2. |
| Musikdidaktik I - Grundlagen der Musikpädagogik und Musikdidaktik | 5 | 1. u. 2. |
| Musiktheoretisches Propädeutikum | 5 | 1. u. 2. |
| Musikalische Praxis II | 10 | 3. u. 4. |
| Musikalische Strukturen der Musikgeschichte I | 10 | 3. u. 4. |
| Musikalische Praxis III (LA Gym) | 10 | 5. u. 6. |
| Musikalische Strukturen der Musikgeschichte II | 10 | 5. u. 6. |
| Musikalische Praxis IV | 10 | 7. u. 8. |
| Popularmusik | 10 | 7. u. 8. |
| Musikdidaktik II - Inhalte und Methoden des Musikunterrichts im Kontext musikdidaktischer Konzeptionen | 5 | 7. u. 8. |
| Grundlagen der Musikwissenschaft | 5 | 7. u. 8. |
| Vertiefung Musiktheorie | 5 | 9. u. 10. |
| Musikvermittlung | 5 | 9. u. 10. |
| Musikdidaktik III - Gestaltung und Reflexion des Musikunterrichts | 5 | 9. |
| Vertiefungsmodul I - Musikwissenschaft | 5 | 9. |
| Musikpädagogische Projektarbeit (für Musik als Fach 1) | 5 | 10. |
| Musikpädagogische Forschung | 5 | 10. |
| Vertiefungsmodul II - Musikwissenschaft | 5 | 10. |
Die fachspezifische Eignungsprüfung wird jährlich von der Universität Halle angeboten. Für das Jahr 2026 gilt:
1. Die Eignungsprüfungen finden im Zeitraum vom 8.-10. Juni 2026 statt. Ihre Anmeldung dafür muss bis spätestens 1. Juni 2026 erfolgen (Formular). Für Interessierte gibt es im Vorlauf den Hochschulinformationstag am 30. Mai 2026 (Samstag), der zur Klärung von Fragen zur Eignungsprüfung genutzt werden kann.
2. Ein zweiter Eignungsprüfungsdurchgang findet am 2./3. September 2026 statt (Anmeldeschluss: 24. August 2026).
Auf einer Themenseite des Instituts finden Sie nähere Angaben zur Anmeldung, außerdem Informationen zur Durchführung in der zugrundeliegenden Ordnung.
Beachten Sie bitte, dass zur Eignungsprüfung für das Lehramt Musik ein phoniatrisches Gutachten vorgelegt werden muss.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung!