Sprechwissenschaft (Master of Arts (M.A.) – 120 LP)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Infos

Art: Studium

Schulabschluss: allgemeine Hochschulreife

Dauer: 4 Semester

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Allgemeine Informationen

Studienabschluss Master of Arts (M.A.)
Umfang 120 LP
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften
Institut Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Sprechwissenschaft und Phonetik
Akkreditierung akkreditiert

Charakteristik und Ziele

Als konsekutiver Masterstudiengang fußt Sprechwissenschaft 120 LP auf dem Bachelorstudiengang Sprechwissenschaft 180 LP bzw. auf inhaltlich verwandten Studiengängen.

Die Sprechwissenschaft befasst sich mit spezifischen Aspekten der Sprech-, Hör- und Verstehenstätigkeit. Sie ist eine empirisch-theoretische und zugleich anwendungsorientierte Disziplin mit den Teildisziplinen sprechwissenschaftliche Phonetik, rhetorische Kommunikation, sprechkünstlerische Kommunikation, Störungen der Sprech- und Hörprozesse (Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen) sowie Sprechbildung. In zahlreichen Lehr- und Forschungsschwerpunkten spiegeln sich die Inhalte mehrerer sprechwissenschaftlicher und der Sprechwissenschaft verwandter Arbeitsfelder, Beispiele hierfür sind die Gebiete Kommunikationsstörungen, interkulturelle, Medien- und Tele-Kommunikation.

Der Masterstudiengang Sprechwissenschaft kann in zwei Spezialisierungen studiert werden (dabei ist das erste Semester identisch):

  1. Spezialisierung Phonetik/Rhetorik/Sprechkunst,
  2. Spezialisierung Klinische Sprechwissenschaft

Der Studiengang ist forschungsorientiert. Sein Ziel ist die wissenschaftlich-praktische Tätigkeit in einem der beiden Spezialisierungsbereiche.

Auf der Basis bereits im Bachelorstudiengang erworbener Handlungskompetenzen dient der Masterstudiengang in allen Teildisziplinen des Faches vor allem

  • der Vermittlung vertiefter und spezialisierter fachwissenschaftlicher und didaktisch-methodischer Kenntnisse sowie
  • der Vermittlung forschungsrelevanter Kenntnisse und Fähigkeiten zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit.

Berufsperspektiven

Spezialisierung Phonetik/Rhetorik/Sprechkunst

Der Studiengang qualifiziert in dieser Spezialisierung für folgende Tätigkeiten bzw. Berufsfelder:

  • sprechwissenschaftliche Forschungstätigkeit an wissenschaftlichen Einrichtungen sowie in Industrie und Wirtschaft
  • Forschungsarbeit und Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der rhetorischen Kommunikation (staatliche, öffentlich-rechtliche, privatwirtschaftliche Einrichtungen und Institutionen)
  • Forschungsarbeit, künstlerische Lehr- und Leitungstätigkeit auf dem Gebiet der sprechkünstlerischen Kommunikation an Universitäten und Hochschulen sowie an anderen künstlerisch orientierten Einrichtungen und Institutionen
  • Arbeit in Theorie, Praxis und Methodik der Sprechwissenschaft und Stimmbildung bei der Aus- und Fortbildung von Pädagog*innen und Erzieher*innen
  • Stimm-, Sprech- und Kommunikationstraining für Aus- und Fortbildner*innen in sprechintensiven Berufen (Lehrtätigkeit an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie in anderen Formen der beruflichen Aus- und Fortbildung)
  • wissenschaftlich-praktische Tätigkeit in Redaktionen der elektronischen Medien
  • wissenschaftliche und Lehrtätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik auf dem Gebiet der Phonetik/Phonologie im Bereich Deutsch als Fremdsprache

Spezialisierung Sprach‐, Sprech‐ und Stimmstörungen (Klinische Sprechwissenschaft)

Der Studiengang qualifiziert in dieser Spezialisierung für folgende Tätigkeiten bzw. Berufsfelder:

  • Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimmstörungen und Schluckstörungen sowie Hörtherapie / Hörtraining nach Cochlea-Implantation
  • Forschungs- und Lehrtätigkeit (Aus- und Fortbildung) auf dem Gebiet der Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen, Schluckstörungen sowie der Hörtherapie/des Hörtrainings nach Cochlea-Implantation
  • sprechwissenschaftliche Forschungstätigkeit an wissenschaftlichen Einrichtungen
  • Stimm-, Sprech- und Kommunikationstraining für Aus- und Fortbildner in sprechintensiven Berufen (Lehrtätigkeit an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie in anderen Formen der beruflichen Aus- und Fortbildung)

Anmerkung:
Für Studierende, die ab Wintersemester 2011/2012 für den Studiengang Bachelor of Arts Sprechwissenschaft (180 LP) immatrikuliert wurden und anschließend erfolgreich den Studiengang Master of Arts Sprechwissenschaft in der Spezialisierung Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen (Klinische Sprechwissenschaft - 120 LP) absolvieren, ist die Teilzulassung zur Abgabe von Sprachtherapie (Abgabe von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie als Heilmittelerbringer nach § 124 SGB V) durch den Spitzenverband der Krankenkassen für die folgenden Indikationsbereiche möglich:

  • Stimmstörungen
  • entwicklungsbedingte Sprachstörungen und Rhinolalien
  • Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit und Cochlea-Implantat-Versorgung
  • Redeflussstörungen

Für alle weiteren Indikationsbereiche werden im Studium die wesentlichen Grundlagen geschaffen.

Akkreditierung

Der Master-Studiengang Sprechwissenschaft 120 LP ist akkreditiert.

Struktur des Studiums

Ein-Fach-Master (120 LP)

  • Pflichtmodule (30 LP)
  • Wahlpflichtmodule Spezialisierung I oder II (60 LP)
  • Masterarbeit (30 LP)

Studieninhalt

Modulübersicht Sprechwissenschaft 120 LP

Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.

Pflichtmodule (60 LP)

ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Forschungsmethoden Phonetik51.
Konzepte der rhetorischen Kommunikation51.
Sprechwissenschaft und Psycholinguistik51.
Gesprächsforschung52.
Sprechwissenschaftliche Phonetik: aktuelle Forschungsfragen53.
Wissenschaftsdiskurs und Wissenschaftspräsentation53.
Masterarbeit304.

Spezialisierungsbereich (60 LP; ein Spezialisierungsbereich ist zu wählen)

Spezialisierungsbereich Phonetik, Rhetorik, Sprechkunst (PRS)
ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Pflichtmodule   
Analyse sprechkünstlerischer Prozesse (MA)51.
Fachkommunikative Rhetorik51.
Aussprache und interkulturelle Kommunikation52.
Kontrastive und Normphonetik52.
Methodische Konzepte für die Sprechkunst52.
Analyse rhetorischer Prozesse53.
Lehr- und Forschungskooperation53.
Medienkommunikation53.
Sprechwissenschaft und Kommunikationswissenschaft53.
Wahlpflichtmodule (5 LP)  
Argumentation52.
Sprechbildung: Kompetenz und Vermittlung52.
Praktikum (10 LP)  
Praktikum Sprechbuehne51.
Praktikum Phonetik52.
Praktikum Medienkommunikation52.o.3.
Praktikum Rhetorik52.o.3.
Praktikum Therapie Spezialisierung PRS52.o.3.
Praktikum Sprechkunst / Sprechbildung52.o.4.
Spezialisierungsbereich Klinische Sprechwissenschaft
ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Klinische Sprechwissenschaft und Medizin: interdisziplinäre Bezüge (HNO, Phoniatrie)51.
Sprach- und Stimmstörungen: Forschungsarbeit51.
Stimm- und Hörstörungen: Spezialprobleme51.
Klinische Sprechwissenschaft: interdisziplinäre Bezüge (Psychologie)51.o.2.
Klinische Sprechwissenschaft und Medizin: interdisziplinäre Bezüge (Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie)52.
Klinische Sprechwissenschaft: interdisziplinäre Bezüge (Pädagogik)52.
Stimm- und Sprachstörungen: diagnostische und therapeutische Konzepte102.
Spezialprobleme der Klinischen Sprechwissenschaft53.
Praktikum   
Praktikum Schwerpunkt Therapie Spezialisierung KSW151.-3.

Studienabschluss

Master of Arts (M.A.)

Praktika

In der Spezialisierung Phonetik/Rhetorik/Sprechkunst sind 2 Praktika (je 5 LP) aus den Bereichen Phonetik, sprechkünstlerische Kommunikation/Sprechbildung, Medienkommunikation sowie Diagnostik und Therapie von Sprach‐, Sprech‐, Stimm‐, Schluck‐ und Hörstörungen zu absolvieren.

In der Spezialisierung Klinische Sprechwissenschaft muss das Praktikum Therapie (15 LP) nachgewiesen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zu Sprechwissenschaft 120 LP ist der Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienangebot Sprechwissenschaft (mit mindestens 120 LP) oder eines anderen vergleichbaren Abschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung.

Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolvent*innen des Bachelor-Studiengangs Sprechwissenschaft 180 LP. Darüber hinaus können nach Entscheidung der Auswahlkommission Absolvent*innen linguistisch, sprechkünstlerisch, rhetorisch bzw. kommunikationswissenschaftlich, stimm- und sprachtherapeutisch, phonetisch oder ähnlich orientierter Studiengänge zugelassen werden.

Bewerber*innen ohne sprechwissenschaftlichen Bachelorabschluss müssen ein phoniatrisches Gutachten vorlegen, welches nicht älter als 6 Monate sein darf.

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.

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