Ausbildung Tierpflege (gn*) in Forschung und Klinik

Universitätsklinikum Münster (UKM)

Infos

Art: Ausbildung

Bereich: Dienstleistungen, Gesundheit und Pflege, IT und Digitalisierung, Transport, Logistik und Verkehr

Schulabschluss: Hauptschulabschluss

Dauer: 3 Jahre

Ausbildungsberuf: Tierpfleger/in

Frühester Beginn: 2027-08-01 00:00:00.0

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Kennziffer: 12351

Beginn 01. August 2027 | Zentrale Tierexperimentelle Einrichtung (ZTE) | Ausbildungsdauer: 3 Jahre 

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung. 

In Deiner Ausbildung Tierpflege in Forschung und Klinik im Bereich Zentrale Tierexperimentelle Einrichtung profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir! 

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes

  • Pflegen und Füttern der Tiere

  • Züchten und Aufziehen

  • Umgang und Zucht transgener Tiere

  • Mithilfe bei tierärztlichen Untersuchungen und Behandlungen

  • Dokumentieren und Auswerten von Versuchsabläufen am PC

  • Aufgaben der betrieblichen Organisation

  • Beratung und Unterstützung der Wissenschaftler bei Forschungsprojekten 

ANFORDERUNGEN:

  • Hauptschulabschluss

  • Einfühlungsvermögen und gute Beobachtungsgabe

  • handwerkliches Geschick

  • Hohes Maß an Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

  • Die Bereitschaft, selbstständig zu Arbeiten

  • Hohes Maß an Sorgfalt

  • Gute Sprachkenntnisse in Deutsch 

WIR BIETEN:

  • Abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit

  • Aufgeschlossenes und kommunikatives Team

  • Geregelte Arbeitszeiten

  • Angemessene Ausbildungsvergütung

Rückfragen an: Herrn Goran Staub, T. 0251 83-54908

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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

(*gn=geschlechtsneutral)

 

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