Art: Ausbildung
Bereich: Dienstleistungen, Gesundheit und Pflege, IT und Digitalisierung, Transport, Logistik und Verkehr
Schulabschluss: Hauptschulabschluss
Dauer: 3 Jahre
Ausbildungsberuf: Tierpfleger/in
Frühester Beginn: 2027-08-01 00:00:00.0
Kennziffer: 12351
Beginn 01. August 2027 | Zentrale Tierexperimentelle Einrichtung (ZTE) | Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung Tierpflege in Forschung und Klinik im Bereich Zentrale Tierexperimentelle Einrichtung profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes
Pflegen und Füttern der Tiere
Züchten und Aufziehen
Umgang und Zucht transgener Tiere
Mithilfe bei tierärztlichen Untersuchungen und Behandlungen
Dokumentieren und Auswerten von Versuchsabläufen am PC
Aufgaben der betrieblichen Organisation
Beratung und Unterstützung der Wissenschaftler bei Forschungsprojekten
ANFORDERUNGEN:
Hauptschulabschluss
Einfühlungsvermögen und gute Beobachtungsgabe
handwerkliches Geschick
Hohes Maß an Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Die Bereitschaft, selbstständig zu Arbeiten
Hohes Maß an Sorgfalt
Gute Sprachkenntnisse in Deutsch
WIR BIETEN:
Abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit
Aufgeschlossenes und kommunikatives Team
Geregelte Arbeitszeiten
Angemessene Ausbildungsvergütung
Rückfragen an: Herrn Goran Staub, T. 0251 83-54908
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
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